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Hier gibts keine Akten. Keine Schilder gibts nebenan

Dies ist ein Archiv eines Twitter-Threads, zur besseren Lesbarkeit auf einer Seite.

Heute reden die Verkehrsminister*innen u.a. über Tempolimits – ein heiß umkämpftes Thema, gegen das sich Volker Wissing schon lange wehrt. Zuletzt behauptete er, es gäbe nicht genug Verkehrsschilder 🤪 Doch was weiß das Bundesministerium für Digitales und Verkehr? 🧵


Wenn sich Wissing die fehlenden Schilder nicht nur ausgedacht hat, müsste es ja Dokumente dazu geben. Also haben wir beim Ministerium nachgefragt, was dazu bekannt ist.


Heute kam dann die Antwort:


Im Ministerium weiß man nichts von Schildern, die zur Einführung eines Tempolimits fehlen. Keine Tempolimitschilder, keine Akten und nicht mal einen Andreas Scheuer, auf den man es schieben könnte… Was für Zustände 🤪

Es ergeht folgender Bescheid:
1. Es wird festgestellt, dass zu der von Ihnen erfragten Auskunft keine amtlichen Informationen vorliegen.
2. Der Bescheid ergeht auslagen- und gebührenfrei.
Begründung:
Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt voraus, dass die begehrten Informationen bei den in Anspruch genommenen Stellen tatsächlich vorhanden sind (BVerwG NJW 2013, 2538 (2539)).
Da im BMDV keine amtlichen Informationen vorliegen, besteht insoweit kein Anspruch aus § 1 Abs. 1 IFG.

Diese Antwort bekamen wir durch das Informationsfreiheitsgesetz. Solche Anfragen zu stellen ist dank FragDenStaat (😍) für alle einfacher. Daher freuen sich nicht nur wir, sondern auch FragDenStaat sehr über eure Unterstützung: https://fragdenstaat.de/spenden/


Disclaimer: Teile von zerforschung arbeiten bei / mit FragDenStaat. 🤝